Biozidprodukte und Behandelte Waren

Bitte informieren Sie uns vor einer Lieferung, wenn die Produkte / Materialien, die Sie an uns liefern, biozide Wirkstoffe enthalten oder mit diesen behandelt wurden. Bitte geben Sie in diesem Fall an, um welche bioziden Wirkstoffe es sich konkret handelt und welche Produkte betroffen sind.

Andernfalls gehen wir davon aus, dass keine bioziden Wirkstoffe in Ihren Produkten / Materialien vorkommen.

Am 1. September 2013 löst die neue Biozid-Verordnung (EU) Nr. 528/2012 die bisherige Richtlinie 98/8/EG ab.

Die neue Verordnung ermöglicht neue Zulassungsverfahren, zum Beispiel die Unionszulassung oder die Zulassung von Produktfamilien. Für Produkte mit einem günstigen Umwelt- und Gesundheitsprofil ist ein vereinfachtes Verfahren vorgesehen. Außerdem werden jetzt neben Biozidprodukten auch mit Biozidprodukten behandelte Waren erfasst. Neben neuen Kennzeichnungsvorschriften dürfen diese nur Wirkstoffe enthalten, die in der Europäischen Union verkehrsfähig sind. Im Rahmen der neuen Verordnung wird auch die Verwendung von in situ hergestellten Wirkstoffen geregelt (zum Beispiel Ozon). In Folge der Änderung der gesetzlichen Grundlage kommt es zu neuen Anforderungen an die Antragsunterlagen. Weiterhin gibt es Neuerungen bei den formalen Anforderungen für die Zulassung von Biozidprodukten, etwa bei den einzureichenden Formaten und Fristen.

Wichtige Fristen

  • September 2013
    Die Verordnung (EU) Nr. 528/2012 ersetzt die Richtlinie 98/8/EG.
  • September 2015
    Biozidprodukte dürfen nur noch Wirkstoffe von Unternehmen enthalten, die in einer Positivliste der ECHA aufgeführt werden.
  • bis 1. September 2017
    Zulassungsanträge für in situ hergestellte Biozidprodukte, die nicht unter die Richtlinie 98/8/EG fielen.

Biozidprodukte sind …

Produkte, die durch ihre chemischen oder biologischen Eigenschaften gegen Schadorganismen wirken oder durch Schadorganismen verursachte Schädigungen verhindern. Biozide haben eine Vielzahl von Anwendungen. Die zugehörigen Produktarten sind im Anhang V der Biozid-Verordnung gelistet.

Es gibt vier Hauptgruppen mit insgesamt 22 Produktarten

  • Desinfektionsmittel
    (zum Beispiel Produkte zur Desinfektion von Oberflächen oder Trinkwasser)
  • Schutzmittel
    (zum Beispiel Holzschutzmittel, Schutzmittel für Beschichtungen oder Baumaterialien, Topfkonservierer)
  • Schädlingsbekämpfungsmittel
    (zum Beispiel Insektizide, Rodentizide oder auch Repellentien und Lockmittel)
  • Sonstige Biozidprodukte
    (zum Beispiel Antifouling an Wasserfahrzeugen)

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